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Darf ein Arbeitgeber aus Gründen der Neutralität das Tragen religiöser Symbole verbieten – auch ohne Kundenkontakt? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied: Ein pauschales Neutralitätsgebot ohne sachliche Rechtfertigung stellt eine Diskriminierung nach AGG dar.
Der Prozess zur Vereinbarung von individuellen Prämien und Boni auf Basis von Zielvereinbarungen geht in der Regel mit Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einher. Inwieweit der Arbeitgeber hierbei einseitig Festlegungen traf, hat das Bundesarbeitsgericht festgesteckt.
Die Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ist im Einzelfall nicht immer so einfach zu treffen, wie es zunächst scheint. Immer wieder beschäftigen sich die Arbeitsgerichte mit der Frage, wann eine vergütungspflichtige Arbeitszeit vorliegt und welche Zeiten als Freizeit dem Arbeitnehmer zuzurechnen sind.